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zur mebis-Lernplattform
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Medienbildung
Das Michaeli-Gymnasium gehört seit dem Schuljahr 2012/13 zum kleinen Kreis der bayerischen Gymnasien,
die durch das Kultusministerium mit dem Titel „Referenzschule für Medienbildung“ ausgezeichnet wurden.
Gemäß dem Gütesiegel möchten wir durch vielfältige pädagogische Maßnahmen unseren Schülerinnen und Schülern
einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien vermitteln.
Methoden- und Mediencurriculum
Zusätzlich zum Fachlehrplan gibt es an unserer Schule ein Methoden- und Mediencurriculum,
in dem für jede Jahrgangsstufe und jedes Fach die zu erwerbenden Medienkompetenzen genau definiert sind.
Das MGM führt außerdem in jeder Jahrgangsstufe ein Medienprojekt durch.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
> Methoden- und Mediencurriculum
Darüber hinaus gibt es am MGM eigens ein Fortbildungskonzept, um die Kolleginnen und Kollegen im Bereich Medienbildung zu schulen.
mebis
Als Medienreferenzschule arbeiten die Lehrkräfte mit der digitalen Lernplattform Mebis.
Die vielfältigen Möglichkeiten der Lernplattform Mebis (Medien, Bildung, Service) werden durch eine
umfangreiche Mediensammlung sowie ein Prüfungsarchiv ergänzt, das den Lehrkräften und Lernenden zur Verfügung steht.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: https://www.mebis.bayern.de/home/uber-mebis/
Schulvereinbarung zum Umgang mit sozialen Medien
Soziale Medien gehören zur täglichen Kommunikation. Seit dem Schuljahr 2018/2019 verfügt das MGM über eine Schulvereinbarung.
Sie thematisiert den Beitrag, den die einzelnen Mitglieder der Schulfamilie, also Schüler, Lehrer, Eltern und Schulleitung
leisten können, um die Schülerinnen und Schüler zu einer reflektierten Nutzung von sozialen Medien zu erziehen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: Downloads > Schulvereinbarung
Schulversuch zur privaten Handynutzung am MGM
Ab Montag, den 17.02.2020, also dem Beginn des 2. Halbjahres, dürfen am MGM Schüler*innen
ab der 9. Jahrgangsstufe in ihrer jeweiligen Mittagspause (6./7./8. Stunde) in der Aula bzw.
im Oberstufenzimmer (Q11/Q12) das Handy privat benutzen.
Um dieses Nutzungsrecht zu erwerben, muss vorab ein Erziehungsberechtigter zugestimmt haben.
Die teilnehmenden Schüler*innen müssen ihr Handy mit einem im Sekretariat (Frau Osterberg)
erhältlichen Handyausweis zum Selbstkostenpreis von ca. 50 Cent kennzeichnen. Der
Ausweis muss ähnlicher einer Fahrkarte mitgeführt werden, muss aber nicht auf das
Handy geklebt werden. Generell bleiben Videos, Spiele, Ton- und Bildaufnahmen sowie Musik über Lautsprecher verboten.
Das Handynutzungsrecht kann neben der Zustimmung/Ablehnung des Elternhauses auch seitens der
Schule aufgrund von Regelverstößen wie Datenmissbrauch oder Cypermobbing eingezogen werden.
Da es sich um einen Schulversuch über zwei Schuljahre handelt, sind die Regeln nicht
in Stein gemeißelt und können nach Bedarf auch abgeändert werden.
Das Michaeli-Gymnasium ist in München die einzige Schule, die am Versuch teilnimmt und hat
es aus dem Grund auch schon zweimal in die Süddeutsche Zeitung geschafft.
Hier die Artikel der SZ:
> Handy-Verbot wird gelockert: Schüler sollen mitreden dürfen
> Diese Handy-Regeln haben sich die Schüler selbst auferlegt
Handynutzungsordnung am MGM
Vorwort:
Unsere Schüler*innen sind digital natives. Smartphones und andere mobile Endgeräte prägen ihren
Alltag, aber auch den der Lehrer*innen. Uns als Schule ist es wichtig, unsere Schüler*innen
im Umgang mit Medien unterstützend zu begleiten.
Neben den vielen positiven Aspekten der digitalen Medien wie schnelle Kommunikations- und
vielfältige Organisationsmöglichkeiten bergen sie auch Gefahren wie Ablenkung vom Lernen,
Cybermobbing, Verletzung von Datenschutz und Urheberrecht.
Das Michaeli-Gymnasium hat es sich zur Aufgabe gemacht unsere Schüler*innen in ihrer Medienkompetenz
anzuleiten, damit sie sowohl die Vorteile des Digitalen als auch die möglichen Gefahren kennenlernen.
Durch vielfältige pädagogische Begleitmaßnahmen, wie die Medienprojekte gemäß unseres Methoden- und
Mediencurriculums und insbesondere durch unsere Schulvereinbarung im Umgang mit sozialen Medien möchten
wir unsere Schüler*innen auf dem zu einer verantwortungsbewussten Medienkompetenz anleiten.
Als eine von 135 Bildungseinrichtungen in Bayern nimmt das MGM am zweijährigen Schulversuch der
privaten Handynutzung teil. Ziel des Pilotprojekts ist es, eine mögliche Neustrukturierung
der privaten Handynutzung an Schulen im Rahmen der Medienerziehung zu erproben.
Bis Ende des Schuljahres gilt deshalb eine schuleigene Handynutzungsordnung, die von Art. 56 Abs.
5 BayEUG abweicht und die Verwendung mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablet, Smartwatches und MP3-Player etc. regelt.
Geltungsbereich:
Die vorliegende, nach Jahrgangsstufen gestaffelte Handynutzungsordnung gilt im gesamten Schulgebäude
und auf dem Schulgelände des Michaeli-Gymnasiums. Bei außerschulischen Veranstaltungen kann die
jeweilige Lehrkraft eine gesonderte Vereinbarung treffen.
Schüler*innen der Jahrgangsstufen 9-12:
- Die mobilen Endgeräte dürfen in der jeweiligen Mittagspause (6., 7., 8. Stunde) ausschließlich
im Bereich der Aula zur Kommunikation, Informationsbeschaffung/Recherche und zum Musik hören mit Kopfhörern benutzt werden.
- In der Oberstufe dürfen die mobilen Endgeräte ebenfalls in Freistunden und im Q-Zimmer verwendet werden.
- Um das Nutzungsrecht zu erwerben, müssen Schüler*innen, die nicht volljährig sind, zu
Schuljahresbeginn eine Einwilligungserklärung der Eltern vorlegen, mit der sie den „Handypass“
bei Frau Osterberg abholen können. Dieser ist wie eine Fahrkarte bei sich zu führen und kann
auf Aufforderung durch eine Lehrkraft vorgezeigt werden.
- Zu allen anderen Zeiten sind mobile Endgeräte auszuschalten oder in den
Flugmodus zu versetzen und nicht sichtbar (vorzugsweise in der Schultasche) aufzubewahren,
sofern die unterrichtende Lehrkraft deren Aktivierung und Verwendung zu Unterrichtszwecken nicht ausdrücklich erlaubt.
Gemeinsame Regelungen für die Jahrgangsstufen 5-12:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige
digitale Speichermedien, mit Ausnahme der Handynutzungsordnung, die nicht
zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten oder in den Flugmodus
zu versetzen und nicht sichtbar (vorzugsweise in der Schultasche) aufzubewahren.
Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft
kann Ausnahmen gestatten (vgl. Art. 56 Abs. 5 BayEUG2).
- Vor Unterrichtsbeginn und in beiden Pausen haben die Schüler*innen kein Recht digitale Endgeräte zu verwenden.
- Das Aufnehmen von Bildern und Videos von einzelnen oder mehreren Personen (Schüler*nnen, Lehrkräfte, Schulpersonal) ist untersagt.
- Musik hören, Videos anschauen sowie Spiele sind ebenfalls untersagt.
- Alle mobilen Endgeräte (auch Smartwatches) müssen bei Schulaufgaben und anderen
schriftlichen Leistungsnachweisen (z.B. Stegreifaufgaben, Jahrgangsstufentests, Abitur)
ausgeschaltet in der Schultasche verstaut werden. Jeglicher Verstoß gegen die oben
beschriebene Regelung kann von der Lehrkraft als versuchter Unterschleif mit der
Note 6 bzw. 0 Punkten (Oberstufe) bewertet werden.
Sanktionen bei Verstößen:
Verstöße gegen die Nutzungsordnung sollen konsequent geahndet werden und einheitlich
sanktioniert werden. Dabei soll von dem gesetzlichen Recht auf eine vorübergehende
Einbehaltung des betreffenden mobilen Endgeräts durch eine Lehrkraft (Art. 56 Abs. 5 BayEUG2) Gebrauch gemacht werden.
- Bei weniger schweren und einmaligen Verstößen (z.B. Mobiltelefon wurde versehentlich
im Unterricht nicht ausgeschaltet) kann die betreffende Lehrkraft es nach eigenem
Ermessen bei einer Ermahnung belassen.
- Bei der Nutzung mobiler Endgeräte außerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten und Bereiche
bzw. im Unterricht ohne ausdrückliche Anweisung der unterrichtenden Lehrkraft wird
dieses immer bis zum Ende der Unterrichtszeit des/der Schülers*in von der Lehrkraft
eingezogen und im Sekretariat hinterlegt. Das betreffende Gerät ist vorher vom Besitzer
auszuschalten. Bei der Abholung erhalten die Betreffenden ein standardisiertes Eltern-Informationsschreiben,
welches unterschrieben an das Sekretariat zurückzugeben ist. Hier wird eine zentrale Liste geführt.
Bei wiederholtem Verstoß kann die Schule das Nutzungsrecht der mobilen Endgeräte entziehen.
- In besonders schweren Fällen (z.B. Film-/Ton-/Bildaufnahmen innerhalb oder außerhalb
des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft) werden, neben der
Einbehaltung des Geräts, auch weitere Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden oder eine
Abholung des Geräts durch die Erziehungsberechtigten veranlasst werden.
- Bei konkretem und schwerem Verdacht auf strafrechtlich oder zivilrechtlich relevante
Vergehen im Zusammenhang mit einem mobilen Endgerät sind die Lehrkräfte, sofern
die Betreffenden diesen Verdacht nicht entkräften, angehalten, dieses sofort zu
beschlagnahmen und den Fall der Schulleitung zu melden, um die weitere
Vorgehensweise zu eruieren und ggf. die Polizei einzuschalten.
Downloads:
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Fr. Wunder, Koordinatorin für Medienbildung
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