|
zur mebis-Lernplattform
MATHE ONLINE TRAINING
|
|
Schulpsychologie am Michaeli-Gymnasium
Beratungsschwerpunkte:
- Prüfungsangst
- Lern- und Leistungsprobleme
- Entspannungstraining „Keep Cool!“
- Konflikte mit Mitschülern
- Persönliche Probleme
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
als Schulpsychologinnen haben wir die Aufgabe, Ratsuchende dabei zu unterstützen, Lösungen für
Schwierigkeiten zu finden, die entweder die Schule direkt (z.B. Prüfungsangst) oder indirekt (z.B. schwierige häusliche Situation) betreffen.
Schwierigkeiten können z.B. sein:
- Lern- und Leistungsprobleme
"Ich weiß nicht, wie ich von meiner 5 in Latein runterkommen soll. Bisher hat nichts geholfen."
"Mein Sohn hat vor jeder Prüfung solche Panik, dass er kaum mehr schlafen kann."
- Auffällige und für die Mitmenschen oft schwer nachvollziehbare Verhaltensweisen
"Meine Tochter weigert sich, ihr Pausenbrot zu essen und zieht sich immer mehr zurück."
"Ich kann mich in der Schule einfach nicht konzentrieren und bin total unruhig irgendwie."
- Erziehungsfragen
"Wir streiten täglich wegen der Hausaufgaben, ich halte das nicht mehr aus."
- Diagnostik bei Schullaufbahnfragen
"Ich komme einfach nicht mehr mit und stehe jetzt in drei Fächern auf einer 5."
- Belastende Situationen und Krisen
"Ich weiß einfach nicht mehr weiter, seitdem mein Freund mich verlassen hat."
Hier erhaltet ihr einen Einblick in unsere Arbeit (Podcast mit Schulpsychologin Maria Pangratz) https://mine.michaeli-gymnasium.de/2021/04/25/psychische-krankheiten/
Hier findet ihr zudem eine Liste mit außerschulischen und Krisenangeboten.
Grundsätzlich gilt: Bevor aus einem kleinen Problem ein großes wird, vergeht in der Regel viel Zeit.
Wer schlau ist, greift frühzeitig zum Telefonhörer und holt sich Rat. Eine Lösung für ein kleines Problem
ist einfacher als die für ein großes, dies gilt sowohl für betroffene Eltern und Schüler als auch für
aufmerksam beobachtende Kollegen.
Alle uns mitgeteilten Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht
nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Auch die Tatsache, dass ein Schüler sich bei
uns in Beratung befindet, unterliegt bereits dieser Schweigepflicht. Nur wenn die
Betroffenen uns ausdrücklich die Erlaubnis erteilen, mit der Schulleitung
und/oder Kollegen über die Beratung zu sprechen, sind wir berechtigt, Auskünfte zu erteilen.
|